Heimatverein Egestorf e.V.

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Außeramtliche Tätigkeit und Pfarramt vereinbar?

 

Bode war mit seinen Vorträgen vor Handwerkern über den von Raiffeisen geprägten ländlichen Genossenschaftssektor hinausgegangen und auch auf dem Gebiet des von Schulze-Delitzsch geformten gewerblichen Genossenschaftswesens tätig geworden.
Im August 1897 wurde Urlaub für eine Reise nach Dresden zur Teilnahme am Verbandstage der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften vom 24. bis zum 27. August erbeten und gewährt. Eine weitere Reise hat ihn, auch in Genossenschaftsangelegenheiten, nach Stettin geführt.
Über den Genossenschaftstag in Dresden berichtete Bode der Generalversammlung des Landwirtschaftlichen Vereins Egestorf-Salzhausen am 20. September 1897: „Der Zusammenschluss zu einer ländlichen Genossenschaft ist eine Notwendigkeit, gemäß dem Grundsatz, dass die Kraft nur im geschlossenen Ganzen liegt. Der Referent gibt nun eine eingehende Obersicht über die ver-schiedenen Arten und Anzahl der genossenschaftlichen Verbindung, die sich im Laufe der Zeit gebildet haben, um gegen den Ring der Industriellen, die uns die Preise aufzwingen wollen, Front zu machen. Dem Einwurf, dass durch den genossenschaftlichen Bezug viele Händler geschädigt werden, ist entgegenzusetzen, dass der Verdienst kein so großer ist, und wäre er wirklich groß, so ist es politisch und sozial richtiger, vielen Bauern zu helfen als einem Händler . . .
In dieser Zeit wurde vom „Allgemeinen Verband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften" eine Schriftenreihe unter dem Titel „Deutsche landwirtschaftliche Ge-nossenschaftsbibliothek" herausgegeben. Autor der Nummern 1, 3 und 4 dieser Reihe war
„W. Bode, Pastor zu Egestorf und Vorsteher der Egestorfer Spar- und Darlehenskasse", wie es auf dem Titelblatt heißt. Die Schriften Nr. 1, „Die Pflicht und die Mittel zur Errichtung landwirtschaftli-cher Genossenschaften", Nr. 3, „Die Verhandlungen des 28. Kongresses für innere Mission in Posen über die Genossenschaftsfrage". Eine Erweiterung und Beurteilung des amtlichen Protokolls", und Nr. 4, „Die ländlichen Spar- und Darlehnskassen in gemeinschaftlicher Darstellung", konnten in Archiven und Bibliotheken wieder aufgefunden werden.
Der Titel der Nr. 3 weist darauf hin, wie eng die Bestrebungen zur Ausweitung des Genossen-schaftswesens mit den christlich-sozialen Ideen zur Inneren Mission zusammenhingen. Im Pfarrverein zu Hannover hielt Bode 1896 einen Vortrag mit dem Titel „Die ländliche Spar- und Darlehenskasse als Stück der inneren Mission. Dieser Vortrag, von dem der Leiter des Prüfungsverbandes, Peter Johannsen, eine christliche Ideologisierung des hannoverschen Genossenschafts-wesens befürchtete, war wohl einer der Anlässe zu den folgenden Auseinandersetzungen.
Im Jahre 1898 kam es zwischen dem schon genannten Wanderlehrer August Fricke und Pastor Bode zu Streitigkeiten. Fricke beschwerte sich über Bode beim Königlichen Konsistorium in Han-nover, der höchsten Kirchenbehörde der Provinz. Diese bat den Superintendenten Ubbelohde um Stellungnahme. Der konnte (oder wollte) zur Sache nichts sagen. Er schrieb, Bode, den er „nicht für fähig (halte), mit Bewusstsein die Unwahrheit zu sagen", müsse die Gelegenheit gegeben wer-den, sich zu der Beschwerde zu äußern. Zu der Frage der Kirchenbehörde, „ob die Tätigkeit des Pastor Bodes auf außeramtlichem Gebiete, insbesondere in dem Genossenschaftswesen, seinem Pfarramte Eintracht tut", antwortet der Superintendent Ubbelohde, es sei ihm erwünscht, dass Bode in letzter Zeit die mehrfachen weiten Reisen unterlassen habe, er habe auch dem Pastor seine Bedenken zu erkennen gegeben, „andererseits muss ich in dieser Beziehung hervorheben, dass eine Vernachlässigung des Pfarramtes und seiner Seelsorge dem Pastor Bode in keiner Weise vorzuwerfen ist". Der Ephorus bestätigte, dass er sich nach wie vor der geistlichen Bedürfnisse seiner Gemeinde wie auch der materiellen Hebung derselben treulich annimmt und mit selbstloser Energie oft eintritt, wo er mit Rat und Tat helfen kann".
Wie der Streit mit Fricke endete und welche Ursachen er hatte, ist aus den Akten nicht zu entnehmen.

 

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